Pickerl / §57a Prüfstelle

Die sogenannte Pickerl-Überprüfung ist nach §57a des Kraftfahrgesetzes gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit Ihres Kraftfahrzeuges.

Vorteile der §57a Begutachtung bei Kfz-Service Hermanngasse:

  • rasche Terminvergabe
  • persönliche Beratung
  • Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
  • objektive Diagnose
  • günstiger Fixpreis

Als §57a Begutachtungsstelle überprüfen wir PKW, Kombi und Motorräder.

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